Artikel 13: Das Ende des Ameisenportals?

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Artikel 13: Das Ende des Ameisenportals?

Beitragvon Anon » Freitag 8. März 2019, 18:09

Nebenan, im AF, wurde über den Artikel 13 diskutiert. (Edit: Die Beiträge sind nun im AF wieder nachlesbar, 09.03.19) Dabei wurde von einer Userin das baldige Ende aller deutschsprachigen Ameisenforen vorhergesagt - mit der Begründung, dass für diese Foren die Anforderungen, die Artikel 13 stellt, nicht erfüllbar sind.

Das ist meines Erachtens völliger Unsinn! Die geplanten Regelungen bieten kleinen, privaten und nicht-profitorientierten Plattformen genügend Freiraum, um auf die gefürchteten "Upload-Filter" (und ähnliches Zeugs) verzichten zu können. Edit, etwas deutlicher: Kleine, private und nicht-profitorientierte Plattformen sind von dem (eventuell kommenden) "Upload-Filter-Zwang" (und ähnlichem Zeugs) nicht betroffen!

Es wird sich für derlei Foren also gar nichts ändern. Keine Panik! :)

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Nachtrag:
Entgegen anders lautender Behauptungen sind z.B. Online-Enzyklopädien (wie Wikipedia), Cloud-Dienste (wie Dropbox), Online-Marktplätze (wie ebay) oder Online-Diskussionsforen von der Richtlinie ausgenommen. [..] Grundsätzlich betrifft die Richtlinie nur kommerzielle Anbieter, deren Hauptzweck es ist, große Mengen an urheberrechtlich geschütztem Material zur Verfügung zu stellen ­­– private Webseiten und Blogs sind demzufolge ebenfalls ausgenommen.

Quelle: https://helgatruepel.de/allgemein/refor ... -text.html

[Beitrag bearbeitet - 09.03.19, 18:00, Emse]
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Anon
 

Re: Artikel 13: Das Ende des Ameisenportals?

Beitragvon Sir Joe » Montag 11. März 2019, 22:08

Hallo Emse,

Emse hat geschrieben:Nebenan, im AF, wurde über den Artikel 13 diskutiert.

ja leider wurde die Diskussion vom Team unterbunden, ich finde diese Herangehensweise sehr schade und kann das auch nicht ganz nachvollziehen, aber das soll jetzt nicht weiter das Thema sein.

In vielen Foren ist der Artikel 13 gerade ein Thema, und auch wenn dein Beitrag hier, zumindest mir ein Großteil an Panik genommen hat, so frage ich mich doch, wie und wann der Artikel bei anderen Plattformen greift und einen Upload-Filter nötig macht.

Emse hat geschrieben:Edit, etwas deutlicher: Kleine, private und nicht-profitorientierte Plattformen sind von dem (eventuell kommenden) "Upload-Filter-Zwang" (und ähnlichem Zeugs) nicht betroffen!

Die Großen wie Facebook, Youtube und Instagramm sind ganz klar gewinnorientiert und vermutlich auch als einzige in der Lage, eine solche Software zur Verfügung zu stellen, dass ein Upload-Filter aber auch dort die Meinungsfreiheit einschränken würde zeigt dieses Video. Aber was ist mit kleineren Seiten, welche nur geringfügige Gewinne erwirtschaften wie hier im Beispiel von gerade mal 50 € im Monat?

Übertragen auf die Welt der Ameisenforen möchte ich mal das Antstore Forum als Beispiel anführen. Dieses Forum wird neben den anderen Foren vom Inhaber Martin Sebesta ganz klar kommerziell genutzt, indem Werbeanzeigen zum eigenen Shop geschaltet werden, das Thematisieren von konkurrierenden Shops durch die Forenregeln unterbunden wird, und zu guter Letzt schon der Name für sich spricht. Fazit: Das Forum ist gewinnorientiert und bräuchte einen Upload-Filter, oder sehe ich das falsch?

Weiter geht es mit dem Ameisenforum und Ameisencafe, auch da steht der Betreiber des Antstores samt Ust-ID im Impressum, von einem privatem Forum kann also nicht die Rede sein. Da auch diese Foren also Händlerforen sind, wären sie also als kommerziell zu betrachten. An dieser Stelle muss ich kurz nochmal erwähnen (ich hatte das auch schon an anderer Stelle getan), dass ich es sehr schätze, dass Martin Sebesta bei der ganzen Diskussion zur Übernahme der Foren sein Wort gehalten hat, und sich in das Geschehen dort nicht einmischt. Diese Tatsache ändert jedoch nichts daran, dass der Shop im Impressum steht. Und wenn das Forum vielleicht dann doch demnächst mit den Kosten für einen Upload-Filter konfrontiert wird, denkt der Betreiber vielleicht um und möchte diese Kosten vielleicht wieder durch Werbeeinnahmen oder Sonstiges rein hohlen. Dies ist natürlich alles nur Spekulationen meinerseits, aber sind sie begründet oder mache ich mir zu viele Gedanken? Was meinst du/ ihr dazu?

Schöne Grüße,
Sir Joe
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Zuletzt geändert von Sir Joe am Dienstag 12. März 2019, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Artikel 13: Das Ende des Ameisenportals?

Beitragvon Anon » Dienstag 12. März 2019, 00:02

Hallo Sir Joe,

gute Frage(n)! So wie ich es sehe (auf Grundlage des finalen Textes der Richtlinie vom 13.02.19), ist auch ein Shopforum (wie das Antstore-Forum) nicht von Artikel 13 betroffen. Der Einfachheit halber ein Link, der die häufigsten Fragen dazu beantworten sollte:

"Artikel 13 – Fragen und Antworten" / https://gema-politik.de/artikel-13-frag ... orten-neu/

Ein paar Zitate daraus:

Worum geht es in Artikel 13?

Artikel 13 sieht vor, dass bestimmte User Uploaded Content-Plattformen wie z.B. YouTube Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen sollen. Konkret wird klargestellt, dass solche Plattformen durch die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, selbst eine urheberrechtliche Nutzungshandlung vornehmen und deshalb eine Lizenz für diese Nutzung der Werke benötigen. In der Praxis führen solche Lizenzvereinbarungen dazu, dass die User urheberrechtlich geschützte Werke legal und ohne weitere Lizenzierung auf die Plattformen hochladen können. Die Kreativschaffenden erhalten im Gegenzug eine fair auszuhandelnde Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.

Bisher wälzen die User Uploaded Content-Plattformen jegliche Verantwortung für die Klärung von Urheberrechten auf ihre Nutzer ab. Artikel 13 (2) sieht demgegenüber vor, dass Lizenzvereinbarungen auch die Handlungen der Uploader umfassen sollen. Die Nutzer der Plattformen werden also diesbezüglich von der Haftung befreit.

Für wen gelten die Regelungen?

Die Regelungen in Artikel 13 zielen auf große kommerzielle User Uploaded Content – Plattformen wie YouTube ab, die aus der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte Dritter einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen. Artikel 2 (5) definiert, welche „online content sharing service provider“ unter Artikel 13 fallen. Die Definition erfasst kommerzielle Anbieter, deren „Hauptzweck“ darin besteht, große Mengen urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich zugänglich zu machen, die zwar von Nutzern der Plattform hochgeladen, aber von der Plattform selbst organisiert und beworben werden („service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works […] uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes“). Vereinfacht gesagt: Es geht um große kommerzielle User Uploaded Content-Plattformen, die Geld mit urheberrechtlich geschützten Inhalten Dritter verdienen.

Für wen gelten die Regelungen nicht?

Artikel 13 ist keine Regelung zur Regulierung „des Internets“, sondern gilt nur für die großen kommerziellen User Uploaded Content-Plattformen. Von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen sind nicht-kommerzielle Dienste wie Online-Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) und Plattformen im Bereich Bildung und Wissenschaft, aber auch Dienste wie „Open Source“ – Software-Entwicklungs-Plattformen, Online-Marktplätze (wie z.B. Amazon) und Cloud-Speicherdienste (z.B. DropBox). Darüber hinaus fallen auch sämtliche Plattformen oder Webseiten, deren „Hauptzweck“ gerade nicht darin besteht, große Mengen an urheberrechtlich geschützten Werken zugänglich zu machen, ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 13. Diskussionsforen auf Blogs oder kommerziellen Nachrichtenseiten fallen daher ebenso wenig unter die Regelungen wie kleine Nischen-Netzwerke, die nicht dem Austausch urheberrechtlich geschützter Werke dienen – auch wenn diesbezüglich immer wieder Falschinformationen verbreitet werden.


Ich kann nur empfehlen, sich den gesamten Artikel in der o.g. Quelle gründlich durchzulesen. Dann sollte zumindest einigermaßen klar werden, auf was und auf wen der Artikel 13 abzielt und was er eigentlich bezwecken soll. An deinem Beispiel orientiert: Das Antstore-Forum steht m.E. gar nicht im Focus der Richtlinie. Auch, wenn es nicht-privat ist und Werbung für eigene Produkte einblendet.

Nebenbei, zu den "Upload Filtern":

Sieht Artikel 13 die Einführung von „Upload-Filtern“ vor?

Plattformen verfügen bereits heute über zahlreiche Mittel und Wege, um Inhalte von ihrer Plattform fernzuhalten, die sie selbst darauf nicht haben wollen.

Artikel 13 sieht keine Pflicht zum Einsatz von „Upload-Filtern“ vor. Der Begriff „Upload-Filter“ kommt in der Richtlinie überhaupt nicht vor. Richtig ist jedoch, dass die Online-Plattformen nicht-lizenzierte Inhalte, die von den entsprechenden Rechteinhabern gemeldet werden, dauerhaft von der Plattform entfernen sollen. Ein bestimmtes Verfahren wird jedoch nicht vorgegeben, und die Anforderungen an die Plattformen sind nach Artikel 13 (4a) am Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu messen. Neben der Art und der Größe des Dienstes sind dabei auch die Kosten bestimmter Maßnahmen zu berücksichtigen. Darüber hinaus müssen eventuelle Löschungen oder Sperrungen immer „von einem Menschen“ („human review“) geprüft werden.


Leider sind einige Textpassagen der Richtlinie etwas "schwammig" formuliert und ich glaube, die praktische Auslegung und Anwendung des Gesetzes wird mit dem Inkrafttreten (nicht nur) die Gerichte eine ganze Zeit lang ordentlich beschäftigen; es bestehen derzeit doch noch einige Unklarheiten und Unsicherheiten. (Und auch die "Schattenseiten" der Verordnung werden sich bald zeigen.)

Dennoch, und zusammengefasst: Das Antstore-Forum wird es sicher auch zukünftig noch geben, wie bisher. Alles andere wäre absurd und vom Gesetzgeber wohl auch nicht beabsichtigt. Ich gehe insgesamt davon aus, dass alle drei Antstore-Foren (und auch das Ameisenportal sowie das Eusozial-Forum) nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 13 fallen und sie daher allesamt eigentlich "gar nichts" zu unternehmen brauchen.
So zumindest sehe ich die Sache im Moment. Wer es besser weiß oder anders sieht: Gerne, nur her damit!

P.S. Außerdem ist "das Ding" ja noch nicht "durch"... ;)
P.P.S. Das Thema scheint eine Menge User zu interessieren. Vielleicht meldet sich Martin Sebesta (bzw. Erne) ja im AF noch selbst dazu und erklärt, "was Sache ist". Und vielleicht meldet sich ja hier auch noch ein Moderator aus dem Ameisenportal (Reber?) zum Thema?
.
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Anon
 


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