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Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 29. April 2014, 09:29
von Merkur
Wir sollten einen Bereich für Naturschutz und Ameisenschutz einrichten!

Aktuell bin ich gerade auf einen Hilferuf im Forum der Dt. Ameisenschutzwarte gestoßen:
http://www.ameisenschutzwarte.de/forum/ ... 6145#p6145

Auch so etwas kommt also vor: Ein "harmloser" Versuch, Waldameisen in einem "Schulwäldchen" anzusiedeln, gelingt zu gut, die entstehende Kolonie gerät außer Kontrolle, und schon kommt Panik auf!
Hoffen wir, dass die ASW Nord (Hamburg und Schleswig-Holstein) eine gute Lösung findet, und dass nun nicht massenweise Waldameisen "bekämpft" und vergiftet werden müssen!

Merkur

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 29. April 2014, 09:51
von Barristan
Mich würde ja mal interessieren, wer die Ameisen dort ursprünglich angesiedelt hat ;)

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 29. April 2014, 10:04
von Gilthanaz
Barristan hat geschrieben:Mich würde ja mal interessieren, wer die Ameisen dort ursprünglich angesiedelt hat ;)


Das geht aus dem verlinkten Beitrag nicht hervor, die Frage ob der zuständige Ableger der ASW informiert wurde steht allerdings schon im Raum.

lg
- G

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 29. April 2014, 10:06
von Barristan
Gilthanaz hat geschrieben:
Barristan hat geschrieben:Mich würde ja mal interessieren, wer die Ameisen dort ursprünglich angesiedelt hat ;)

Das geht aus dem verlinkten Beitrag nicht hervor, die Frage ob der zuständige Ableger der ASW informiert wurde steht allerdings schon im Raum.


Genau deshalb interessiert es mich ja,weil es dort nicht drinsteht. Aber evtl. könnte ja mal einer im ASW Forum den Threadersteller fragen. Immerhin sind ja Umsiedlungen von Ameisen nicht kostenlos, die Frage ist also, wer die Kosten dafür trägt.

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 29. April 2014, 10:10
von Gilthanaz
Als ich vorhin den Thread im ASW Forum gelesen habe, stand die Frage schon im Raum - siehe auch mein letzer Beitrag.

Edit:
Ah, jetzt verstehe ich - direkt danach gefragt wird doch nicht :) Für mich war das mit der Frage, ob der ASW informiert wurde, quasi erledigt: Wenn jemand wissen kann wer die Tiere angesiedelt hat, dann der ASW.

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 29. April 2014, 10:20
von Barristan
Warum soll die ASW alles wissen? Es könnte ja eine Privatperson gewesen sein, oder ein Mitarbeiter einer Behörde oder sonst wer.

Die ASW hat ja kein Monopol für Ameisenumsiedelungen, auch müssen Ameisenumsiedelungen nicht der ASW mitgeteilt werden.

Die einzige Voraussetzung, die für eine legale Umseidelung vorhanden sein muss, ist eine Erlaubnis von der jeweiligen Naturschutzbehörde.

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 29. April 2014, 11:04
von Gilthanaz
Wenn der ASW es nicht weiß (weil es von der ASW niemand war) und die Behörde auch nicht, bleibt ja nur noch Unbekannt, das liegt doch auf der Hand :) Aufklären kann es sowieso nur der Threadersteller im DASW Forum (wenn überhaupt); Alles Andere wäre nur raten und sich unnötig in Details verbeissen und dabei das eigentliche Problem aus den Augen verlieren.

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 29. April 2014, 11:07
von NIPIAN
Hoi,

die Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Im Falle einer Grundschule sollte die Stadt für die Unkosten aufkommen. Die Zusammenarbeit mit der DASW im Falle einer Formica sp. ist klar zu begrüßen!

Ein alleiniger Standortwechsel großer Nester bringt nichts, wie Insektenbauer korrekt bemerkt - wobei wohl auch die Übertragung und geg. Ausweitung auf andere Gebiete bedacht wird.
Als Insektizide kommen neben Phenylpyrazoltypen (u.a. Fipronil) auch Pyrethroide, Neonicotinoide und Larvizide wie Methopren in Frage.
Die Larvizide halte ich für eine interessante Möglichkeit als Zugabe zu den anderen Insektiziden. Die Arbeiterinnen selbst werden davon praktisch nicht beeinflusst, jedoch wird die Brut sehr sicher vernichtet. Dadurch fällt ein Teil des Verteilungsvolumens (Larvenpopulation) weg und Fipronil kann sich im adulten Teil der Völker schneller anreichern.

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 29. April 2014, 12:04
von Barristan
Gilthanaz hat geschrieben:Wenn der ASW es nicht weiß (weil es von der ASW niemand war) und die Behörde auch nicht, bleibt ja nur noch Unbekannt, das liegt doch auf der Hand :) Aufklären kann es sowieso nur der Threadersteller im DASW Forum (wenn überhaupt); Alles Andere wäre nur raten und sich unnötig in Details verbeissen und dabei das eigentliche Problem aus den Augen verlieren.


Genau deshalb habe ich ja weiter oben geschrieben:

Aber evtl. könnte ja mal einer im ASW Forum den Threadersteller fragen.


Denn wenn jemand dort fragen würde und man eine Antwort erhält, wäre es nämlich auf einmal kein Unbekannter mehr ;)

Sollte es die ASW Nord selbst vor 10 Jahren gewesen sein (was man ja nicht weiß, deshalb interessiert es mich ja), glaube ich nicht, dass sie etwas dafür verlangen können, immerhin hätten sie ja das ganze letztlich verursacht.

EDIT: Ich sehe gerade, dass ich selbst einen Acc dort bereits habe, also habe ich selber mal gefragt.

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Freitag 22. August 2014, 18:31
von Merkur
Ausbreitung fremder Krebsarten in Deutschland

Zwar ist bei der Gewässerfauna und -flora bei uns kaum noch etwas zu verderben, doch sollte man nicht ganz vergessen, dass auch die Einschleppung limnischer Organismen zahlreiche Beispiele für die schädlichen Auswirkungen von invasiven Arten auf die heimischen Tiere und Pflanzen liefert.
Heute wurde ich durch einen Artikel in unserer Tageszeitung mal wieder daran erinnert, was mit unseren Flusskrebsen geschehen ist. Kurz gesagt: Mit dem amerikanischen Flusskrebs wurde die Krebspest eingeschleppt, gegen die der Amerikaner resistent ist, die aber den europäischen Flusskrebs dahingerafft hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Krebspest
Doch es geht weiter, und jetzt soll auch die Klimaerwärmug ein Übriges tun, um die Ausbreitung eingeschleppter Krebsarten zu fördern. Ich verlinke einen etwas besseren Artikel dazu aus der FAZ:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/w ... 10279.html

Natürlich müssen diese Krebsarten erst durch menschliche "Nachhilfe" den Atlantik überwunden haben; von alleine wären sie trotz Klimaerwärmung nicht gekommen.

MfG,
Merkur

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Samstag 23. August 2014, 16:49
von Reber
Es ist überall das selbe Problem! Z.B. auch in einem Buchser Naturschutzgebiet (obwohls um die fehlenden Hunde im Naturschutzgebiet nicht wirklich schade ist).

Immerhin führt die Situation zu politischen Vorstössen, aber das Problem wird nicht mit einem dringlichen Postulat zu lösen sein...

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Sonntag 24. August 2014, 14:54
von Merkur
... und dieser Hunds...-äh - Sumpfkrebs lebt in Reisfeldern, hat sich also offensichtlich dennoch erfolgreich an das mitteleuropäische Klima angepasst!
Dabei wird er allenthalben als Speisekrebs gezüchtet!
Darf man da im Buchser Naturschutzgebiet welche einsammeln (natürlich nur vom Weg aus!), oder ist das im NSG verboten?
Richtig zubereitet schmecken solche Viecher doch wenigstens gut! :D

MfG,
Merkur

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 6. Januar 2015, 09:42
von Merkur
"Ameisen-Handel und Naturschutz in der BR Schilda"

In anderem Zusammenhang bin ich wieder einmal auf einen „alten“ Beitrag (2006!) zum Thema Naturschutz in Deutschland gestoßen. Er war in der Zeitschrift „Ameisenschutz aktuell“ der DASW erschienen und ist im AWiki nachzulesen. Der Artikel erklärt, weshalb ich damals meine Bemühungen um eine gesetzliche Regelung der Importe gebietsfremder Ameisenarten beendet habe. Bei vielen Usern in den Ameisenforen ist das aber noch immer nicht angekommen. :roll:

Ich weiß nicht, wie weit dieser Artikel bei den derzeitigen Usern des AP bekannt ist. Für mich auffällig ist die Tatsache, dass sich gegenüber dem Erscheinungsdatum vor acht Jahren nicht allzu viel geändert hat, weder auf Seiten der Naturschutzbehörden und der Gesetzgebung, noch in der Einstellung der Ameisenhalter.

http://www.ameisenwiki.de/index.php/Zei ... senimporte

Viel Spaß (?) beim Lesen!

Merkur

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 6. Januar 2015, 10:10
von Merkur
Praktizierter Ameisen- und Naturschutz

Gleich noch eine zweite Mitteilung zum Ameisenschutz:
Der „Arbeitskreis Not- und Rettungsumsiedlung von Ameisenvölkern“ der Deutschen Ameisenschutzwarte, geleitet von Herrn Hubert Fleischmann aus Nabburg, hat seinen Bericht über die Umsiedlungen bis einschließlich 2014 vorgelegt:
http://www.ameisenfreunde.de/AkAuswertung.htm

Es sind wirklich beeindruckende Zahlen! Auch die Übersicht der Gründe für solche Umsiedlungen ist einen längeren Blick wert. „Belästigung von Anwohnern“ (1363 Völker, 23,1 %), „Straßenbau“ (1264 Völker, 21,4 %) und "Wohnhausbau" (990 Völker, 16,8%) nehmen die Spitzenpositionen ein. Sie haben insgesamt um die 60 % der Umsiedlungen notwendig gemacht.

Diese Tätigkeit verdient wahrlich jede Unterstützung!

MfG
Merkur

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Dienstag 6. Januar 2015, 17:24
von Trailandstreet
Ich hab mir grad den Artikel im Ameisenwiki durchgelesen und auch die Diskussion im DASW Forum. Was mir hier bei der Problematik auffält, ist dass offenbar auch viele Jugendlich doch recht exotische und auch teuere Arten halten, weil ihnen das Ihre Eltern erlauben und auch finanzieren. Dass sie da mitunter machen, weil es cool ist und sie sich gar nicht mit den weiteren Problamtiken auseinandersetzen wollen, trifft mitunter auch zu. Die Eltern, die sich nicht auch mit der Haltung und auch den möglichen Schäden bfassen, wenn Tiere ausgestzt werden oder von selbst die Freieheit erlangen, trifft wohl noch öfter zu.
Wenn es mal keine Rolle mehr spielt, was das vorher mal gekostet hat und nur weil der Sprößling vielleicht mal wieder neue haben will, kann es sicher auch mal vorkommen, dass die alte Kolonie einfach in Garten oder wohl besser etwas weiter weg, entsorgt wird.
Für Exoten verlangen ja inzwischen die Händler auch eine Risikoklassenerklärung. Inwieweit die was nützt, sei dahingestellt.

Wie auch immer, an dieser Problematik werden wir noch länger zu kauen haben.

Kärntner Naturschutzgesetz

BeitragVerfasst: Montag 4. Mai 2015, 06:05
von Aufklärer
Ich möchte nur kurz auf die Gesetzliche Lage im Österreichischen Bundesland Kärnten hinweisen.

In § 17 Abs. 2 heißt es:

(2) Freilebende, nicht als Wild geltende und nicht dem Fischereirecht unterliegende Tiere samt allen ihren Entwicklungsformen dürfen weder mutwillig beunruhigt, verfolgt, gehalten, verletzt oder getötet werden. Der Lebensraum solcher Tiere (Nist-, Brut- und Laichplätze, Einstände) ist von menschlichen Eingriffen möglichst unbeeinträchtigt zu belassen.


Dieser Paragraph gilt für alle Tierarten, für besonders geschützte gilt § 19. Eine gesetzliche Ausnahme wie in Deutschland ("ohne vernünftigen Grund") gibt es nicht.

Ausnahmen hiervon erfordern eine Genehmigung gem. § 22 Abs. 2:

(2) Von den Bestimmungen der §§ 17 bis 21 und den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen können unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände des Art. 9 der Vogelschutzrichtlinie und des Art. 16 der FFH-Richtlinie, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, Ausnahmen genehmigt werden, sofern die Populationen der natürlichen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotzdem in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben.


Verstöße dagegen werden mit Geldstrafe bestraft § 17 Abs. 1 f)

(1) Wer
...
f) den Bestimmungen der §§ 13, 14 Abs. 1 und 3, 15 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 2, 18 Abs. 2 und 3, 19 Abs. 2 und 3, 31 Abs. 1 und 3, 32a Abs. 3, 34 Abs. 3, 38 Abs. 1 und 3, 39 Abs. 6, 40 Abs. 1, 42, 43 Abs. 1, 44 und 64 zuwiderhandelt,
...
begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 3630 Euro, bei Vorliegen erschwerender Umstände und im Wiederholungsfalle bis zu 7260 Euro, zu bestrafen ist. Zuwiderhandlungen gegen § 43 Abs. 1 werden mit einer Geldstrafe bis 7260 Euro, bei Vorliegen erschwerender Umstände und im Wiederholungsfalle bis zu 14.000 Euro bestraft.


Wie man sieht ist das Fangen und Halten von Ameisen, die aus Kärnten stammen, verboten.

Ich hoffe, dass man hier in diesem Forum (deren Mitglieder den Ruf haben besonders genau die Deutschen Naturschutzgesetze zu achten und Verstöße zu ächten), jeden Verstoß dagegen ächtet.

Mit besten Grüßen

Der Aufklärer

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Montag 4. Mai 2015, 09:02
von Merkur
Hallo Aufklärer,

Danke für den Hinweis!

Die vorliegende Fassung ist ja brandneu, von HEUTE!
Landesrecht Kärnten: Gesamte Rechtsvorschrift für Kärntner Naturschutzgesetz 2002 - K-NSG 2002, Fassung vom 04.05.2015.

Mit den Gesetzestexten ist das so eine Sache:
Man kann sie akribisch nach Art eines Winkeladvokaten auslegen und die buchstabengetreue Befolgung fordern, was allerdings niemals den Realitäten gerecht werden kann: Dafür ist die Natur zu vielfältig!
Für weit vernünftiger halte ich es, sich Gedanken um Zweck und Ziel der Gesetze zu machen und sein Handeln bzw. das Unterlassen bestimmter Handlungen danach auszurichten.
Wohlgemerkt: Das ist meine persönliche Meinung, die selbstverständlich keine „Gesetzeskraft“ haben kann.

§17 (2) Freilebende, nicht als Wild geltende und nicht dem Fischereirecht unterliegende Tiere samt allen ihren Entwicklungsformen dürfen weder mutwillig beunruhigt, verfolgt, gehalten, verletzt oder getötet werden.
Der Satz enthält eine Einschränkung in Form des „mutwillig“. Das entspricht in etwa der Einschränkung „ohne vernünftigen Grund“ im deutschen Gesetz, meiner Meinung nach.
Massenhafte Beschädigung bzw. Vernichtung von Tieren (und Pflanzen) sowie Nistgelegenheiten etc. durch land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, Bauvorhaben usw. bis hin zu den Verlusten von fliegenden Insekten oder Vögeln, die dem Autoverkehr in die Quere kommen, erfolgen sämtlich nicht „mutwillig“, und haben „vernünftige“ Gründe (was ein „vernünftiger“ Grund ist, lässt sich diskutieren). Vgl. auch § 22: (1) Maßnahmen, die der zeitgemäßen, auf die naturräumlichen Voraussetzungen abgestimmten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zuzurechnen sind, bleiben von den Bestimmungen des § 20 und den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen unberührt.
Die Entnahme von nicht besonders geschützten Tieren in geringem Umfang zur Haltung, u. a. auch zu Unterrichtszwecken an Schulen und Hochschulen, aber auch zur verantwortungsbewussten Privathaltung, sollte als „vernünftiger Grund“ gelten und sollte auch nicht als „mutwillige“ Schädigung betrachtet werden (wiederum: Meine Meinung!).

Anders sieht es mit § 20 (Erwerbsmäßige Nutzung) aus, wonach das Sammeln, Feilbieten und Handeln … verboten oder eingeschränkt werden kann.

Interessant ist § 21: Aussetzen nicht heimischer Tiere und Pflanzen. Das Aussetzen oder Aussäen wildwachsender Pflanzen und das Aussetzen freilebender Tiere, die nicht als Wild gelten oder dem Fischereirecht unterliegen, in Gebieten, in denen sie nicht heimisch sind, bedarf der Genehmigung. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn weder die natürlichen Lebensräume in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet noch die einheimischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten geschädigt werden.
Dies ist eine „uralte“ Forderung, die ich im Zusammenhang mit Ameiseneinfuhr und –handel immer wieder vertreten habe, wenngleich ohne großen Erfolg. Auch hier gilt (meiner Meinung nach!) das Prinzip, sich an Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientieren, ohne mit spitzfindigen Argumenten Ausnahmen zu eigenen Gunsten zu konstruieren.

So viel zunächst mal. Im Prinzip wurde das alles in diversen Ameisenforen wiederholt diskutiert, so dass vielleicht eine weitere ausführliche Debatte hier sich erübrigt.

MfG,
Merkur

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Montag 4. Mai 2015, 09:23
von Aufklärer
Hallo Merkur,

jetzt da ich den Paragraphen noch einmal durchlese, komme ich auch ein bisschen ins Grübeln.

Allerdings frage ich mich, ob mutwillige Haltung einen Sinn ergibt?

Beim vorherigen Durchlesen bin ich davon ausgegangen, dass sich das mutwillig nur auf beunruhigt bezieht und nicht auf die anderen Verben.

Aber wie Du schon sagtest, es kann so oder so sein...

Die Frage, ob man exotische Pflanzen, die sich leicht Versäen, in den Garten pflanzen darf, wäre sicher auch interessant.

Das Gesetz ist von 2002, soweit ich weiß wird das jeweils aktuelle Datum lediglich mit angezeigt.

Viele Grüße

Aufklärer

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Montag 4. Mai 2015, 09:35
von Trailandstreet
Nur gut, dass ich meine nicht aus Kärnten hab :P

Re: Ameisenschutz, Naturschutz

BeitragVerfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 21:33
von LynnLectis
Wie ist das eigentlich mit der Camponotus aethiops? Diese Art ist doch vielerorts auf der Roten Liste. Trotzdem wird sie im Handel angeboten. Macht es Sinn, diese Art zu halten zwecks späterer Einbürgerung durch Fachleute, damit diese Art nicht ausstirbt? Gibt es überhaupt die Möglichkeit, fast ausgestorbene Ameisenarten wie eben die Camponotus aethiops wieder einzubürgern durch Fachpersonen, die das dann faunagerecht umsetzen?