Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Krabbeltierfan » Mittwoch 27. Mai 2015, 21:12

Nun ist ja jeder zu Wort gekommen.
Vorerst close, kühlt mal etwas ab.

Kann später dann sachlich weiter gehen, wenn sich alle privat ausgetauscht und gefangen haben.


Edit: Wieder offen, lasst euch nicht ärgern ;)
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Zeit spielt keine Rolle. Das einzige, was eine Rolle spielt, ist das Leben.
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon LynnLectis » Donnerstag 28. Mai 2015, 11:50

@Hopfensack

Ich sehe es ähnlich wie Du und gehe davon aus, dass es nur darum geht, geschützte Waldameisen halten zu dürfen unter dem Deckmantel des Ameisenschutzes. Es wär ja schön, wenn es anders wäre, aber da dieselben Leute keinerlei Skrupel hegen, Fachleute im Rang von Prof. A. Buschinger namentlich in einem Anti-Buschinger-Blog auf crazyants.de zu diffamieren und bloßzustellen, würde ich das persönlich als einen extrem unglaubwürdigen Schritt in Richtung Ameisenschutz und deren Vertreter, wozu Prof. A. Buschinger an vorderster Front zählt, einschätzen. Die in meinen Augen gesetzwidrige Hetze geht von Crazyants.de aus, und zwar fortgesetzt und ohne jegliches Gespür für Anstand und Sachlichkeit. Und das sehen eben auch Neueinsteiger wie wir, was "Sache ist", das lässt sich nicht verharmlosen und schönreden. Schließlich sind wir nicht Leute von gestern, nur weil wir Newcomer in Sachen Ameisenhaltung sind. Es gibt tatsächlich auch noch ein Leben DAVOR, auch wenn es für Ameisenfans kaum denkbar ist. ;)

Trotzdem wäre es wünschenswert, wenn die aufrichtigen Ameisenhalter, welche sich WIRKLICH für den Ameisenschutz interessieren und nicht nur eine "Lizenz zum Halten von verbotenen Waldameisen" ins Auge fassen, Aufnahme fänden bei den Ameisenschutzverbänden. Es muss sich nicht zwangsläufig ausschließen.
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Schokoriegel » Donnerstag 28. Mai 2015, 12:32

Jetzt kann man doch wieder hier schreibn? Habe eine Frage zu dem Thema. Waldameisen großziehen und aussetzen geht nicht, weil die dann sterben. Aber warum geht das bei Waldameisen die umgesiedelt werde? Ist da ein Unterschied?

Und Frau Lektorin lassen Sie mich bitte in Ruhe. Sie meinten genau das was sie gesagt haben. Habe Sie in anderen Foren gelesen. Sie machen nur Ärger und beleidigen. Solche Menschen mag ich nicht.
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon hormigas » Donnerstag 28. Mai 2015, 13:14

Liebe Leute,
Zum allerletzten mal!
Klärt Missverständnisse privater art bitte über die Funktion: Persönliche Nachricht.
Wenn man miteinander redet stellt sich meistens heraus, dass alles halb so schlimm ist.
Verderbt nicht anderen die Lust hier zum Thema was zu schreiben.
Also bitte hinterlasst hier kein Schlachtfeld und zwingt uns nicht noch härter durchzugreifen.
Bleibt beim Thema und bleibt freundlich - sonst raucht´s!

Es steht eine Frage im Raum...
Waldameisen großziehen und aussetzen geht nicht weil die dann sterben. Aber warum geht das bei Waldameisen die umgesiedelt werde? Ist da ein Unterschied?
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Trailandstreet » Donnerstag 28. Mai 2015, 13:36

Da geht es wohl um die Koloniegröße. Ein Gründervolk mit eine paar hundert Ameisen kann unter Umständen schon durch eine kräftige Lasius Kolonie ausgelöscht werden.
Wenn ein Nesthügel umgesetzt wird, dann enthält er meist ein Volk mit mehreren tausend Tieren und da sieht es schon wesentlich besser aus.
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Boro » Donnerstag 28. Mai 2015, 14:10

Hallo Schokoriegel!
So, nachdem - wie ich hoffe - etwas Beruhigung eingetreten ist und nicht jeder jedes Wort auf die Waagschale legt, kann man den Versuch machen, die letzte Frage zu beantworten:
1. Das Umsiedeln von Waldameisennestern wird im Notfall vorgenommen, wenn z. B. ein Straßenbau bevorsteht, dem das Nest im Wege steht.
2. Die Aktion wird nur von befugten Fachleuten durchgeführt, dabei kommt u. U. auch schweres Gerät zum Einsatz. Entscheidend ist dabei, dass wenigstens einige der anwesenden Königinnen mitgenommen werden. Soweit mir bekannt, klappt das in den meisten Fällen, aber eine 100%ige Garantie für den Erfolg wird es kaum geben.
3. Das Halten von Waldameisen ist bekanntlich verboten, daher ist es müßig über eine eventuelle Freisetzung eines Terrarium-Nestes im Forum zu diskutieren.
4. Rein theoretisch hielte Ich eine Freisetzung/Auswilderung eines Waldameisennestes für durchaus möglich, wenn die Population eine gewisse Stärke erreicht hat. Seit fast 20 Jahren halte ich verschiede Ameisen und habe inzwischen eine ganze Reihe von Labor-Nestern freigesetzt, aber:
Die Königin bzw. die Population darf nicht aus einem Naturschutzgebiet entnommen worden sein, es darf sich um keine gesetzlich geschützte Art handeln, die Freisetzung darf ausschließlich im Gebiet des Fundortes der Königin erfolgen.

Wie aus meinen Berichten ersichtlich, nehme ich mir aber die Freiheit, einzelne gefährdete Arten, deren begattete Gynen ich in auswegloser Situation vorfinde (z. B. Fund der Gyne in einem Wassereimer, Rettung aus den Fängen von feindlichen Ameisen - siehe Berichte zu Polyergus rufescens(!) etc.), in einem Terrarium gründen zu lassen und später bei geeigneter Volksstärke in der Gegend des ursprünglichen Fundortes freizusetzen. Zusätzlich halte ich hier fest, dass als Voraussetzung für derartige Maßnahmen sehr gute Kenntnisse zur betroffenen Art vorliegen müssen und die Wahl des Biotops zur Auswilderung sehr gewissenhaft ausgesucht werden muss; oder wie ich erst vor kurzem gepostet habe, sinngemäß: Das Freisetzen/Auswildern ist genau so risikoreich wie die Nestgründung im Kunstnest!
L.G.
;!
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Reber » Donnerstag 28. Mai 2015, 14:25

Waldameisen großziehen und aussetzen geht nicht, weil die dann sterben. Aber warum geht das bei Waldameisen die umgesiedelt werde? Ist da ein Unterschied?


Ich verweise an dieser Stelle auf den Faden "Waldameisen: Koloniegründung im Formicarium ist keine Hilfe!" wo mehr oder weniger ausführlich alle Argumente zum Thema aufgelistet sind. ;)
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Merkur » Donnerstag 28. Mai 2015, 14:28

Zu Fragen, die ich aus meiner Mitgliedschaft bei der DASW (seit 1965!) beantworten kann:

Zu Schokoriegel:
Waldameisen großziehen und aussetzen geht nicht, weil die dann sterben. Aber warum geht das bei Waldameisen die umgesiedelt werde? Ist da ein Unterschied?
Trailandstreet hat Recht!
Bei den Umsiedlungen werden weitgehend komplette Völker an einen neuen Ort verbracht. So ein Nesthügel kann leicht mal mehrere Hundert Liter Nestmaterial mit Hunderten von Königinnen und Hunderttausenden von Arbeiterinnen umfassen. Man kann einen oder zwei Kubikmeter (1.000 oder 2.000 Liter, oftmals 8-10 Fässer voll) umsiedeln.
Was glaubt Ihr, auf welche Größe man ein Volk in der Haltung heranziehen kann? Mit nir einer,oder vielleicht 2-3 Königinnen?
Natürlich werden im Notfall auch kleinere Völker umgesiedelt, wenn sie gefährdet sind, doch sind die Erfolgschancen entsprechend geringer.
Auch bei großen Völkern gibt es keine 100% Erfolgsgarantie: Auch erfahrene, langjährige Ameisenheger und Umsiedler können nicht ganz sicher sagen, ob der neue Standort wirklich geeignet ist. Ob die jungen Waldameisenpfleger das wirklich besser könnten?

Um welche Dimensionen es sich handelt, seht Ihr auf einen Blick hier: http://www.ameisenfreunde.de/
Und wie, trotz gegenteiliger Unterstellungen aus bekannter Richtung, die Ameisenschutzwarten Kinder und Jugendliche an die Ameisen heran und in die Natur hinein führen, seht Ihr auf derselben Seite, etwas weiter unten. -
Wer sich gerade auf den Seiten der DASW und einiger der Landesverbände wirklich informiert, der wird schnell herausfinden, wie unwissend die Herrschaften sind, die jetzt so lautstark eine Freigabe der Haltung von Waldameisen fordern.

Zu LynnLectis:
Trotzdem wäre es wünschenswert, wenn die aufrichtigen Ameisenhalter, welche sich WIRKLICH für den Ameisenschutz interessieren und nicht nur eine "Lizenz zum Halten von verbotenen Waldameisen" ins Auge fassen, Aufnahme fänden bei den Ameisenschutzverbänden. Es muss sich nicht zwangsläufig ausschließen.
Ich bitte um Nachforschung bzw. freiwillige Meldung, wie viele Ameisenhalter sich tatsächlich in den letzten 2-3 Jahren vergeblich um Aufnahme bei einer der Ameisenschutzwarten bemüht haben. Mir sind aus etwa den letzten beiden Jahren insgesamt gerade mal ZWEI Fälle bekannt geworden. Wer das nicht öffentlich machen mag, darf mir gerne eine PN schreiben, mit Angabe des betr. Landesverbandes. Ich bemühe mich gerne, weiter zu helfen. Ich weiß auch, wo ich ggf. vorstellig werden muss, um eine Besserung zu erreichen.

MfG,
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Reber » Donnerstag 28. Mai 2015, 14:45

In der Schweiz setckt das ganze Programm übrigens noch in den Kindeschuhen. Hier habe ich mal über ein Waldameisenseminar in Lyss berichtet: viewtopic.php?f=46&t=700
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Merkur » Donnerstag 28. Mai 2015, 15:07

Für Interessierte habe ich hier unter „Waldameisen“ mal ein paar interessante Seiten ergoogelt (es gibt viele mehr!).

http://www.na-hessen.de/kurzinformation ... esrand.php

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/ ... 06607.html

http://www.forsten.sachsen.de/wald/210.htm

Selbst der NABU ist darunter!

Hier zwei Berichte über Führungen für Kinder und Eltern, in Zusammenarbeit mit einer NABU-Gruppe in meiner Nachbarschaft:

http://ameisenschutzwarte.de/forum/view ... f=21&t=340 Ameisen-Brunch im Odenwald 08. Jul. 2006

http://ameisenschutzwarte.de/forum/view ... f=21&t=178 Eine Ameisenexkursion im Odenwald 09.Juli 2005

Exkursion-Nabu-Fr-Cr-05.jpg
Kinder zu den Ameisen führen. NABU und DASW im Odenwald
Wie einzelne User des eusozial das alles übersehen können, massiv gegen die DASW agitieren und inzwischen sogar die Gründung eines eigenen Vereins diskutieren, ist schwer zu verstehen: http://eusozial.de/viewtopic.php?f=80&t ... 340#p34327 und folgende Beiträge.
Ob der anonyme Verfasser, der mir da so freundliche Empfehlungen für die Gestaltung meines Ruhestandes geben möchte, sich dereinst selbst als Ruheständler entsprechend für den Ameisenschutz engagieren wird?

MfG,
Merkur
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon LynnLectis » Donnerstag 28. Mai 2015, 15:41

@Merkur: Jetzt, wo Du das alles so offen darstellst, verstehe ich auch nicht, inwiefern Ameisenhaltern angeblich der Zutritt in den Ameisenschutz verweigert wird. In der Schweiz gab es für mich als Ameisenhalterin auch kein Problem, Mitglied im Ameisenschutz-Verband (SWS) zu werden. In Deutschland oder in Österreich kenne ich mich diesbezüglich nicht aus, aber gut, dass Du das richtigstellst. Das hat jetzt sogar bei mir den Eindruck hinterlassen, dass es da Barrieren geben könnte in Deutschland. Aber was der Ameisenschutz in Deutschland leistet, war mir bekannt. Da wurde ich von den Schweizern schon aufgeklärt bezüglich Schweiz in Kinderschuhen. :P
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon NIPIAN » Donnerstag 28. Mai 2015, 17:12

Hoi,

oh je, nicht schon wieder sinnentleerte Keilereien anderer Niederungen hier her tragen. Nee, das soll doch in den Foren bleiben, in denen das Gedankengut produziert worden ist. Es sei denn, es ist wissenstechnisch relevanter Natur.

Kurz noch zum Thema eingetragener Verein (z.B. DASW): Ein eingetragener Verein hat eine Vereinssatzung. Wenn ein Vereinsmitglied entgegen der Vereinssatzung handelt, wird es aus dem Verein ausgeschlossen. Unter Umständen geht das mit Schadensersatzansprüchen einher. Da steht der Vorstand in der Haftung, dass im Falle eines eingetragenen Vereins der Vereinssatzung entsprochen wird - also auch entgegen der Vereinssatzung handelnde Mitglieder entlässt und im Fall des Falles Forderungen stellt / stellen lässt. Das Internet bietet ebenfalls eine nette Möglichkeit, um nachlesen zu können, wie Menschen ticken. Auf diese Weise kann man unter Umständen vorher filtern, bevor es zu Zeitverschwendungen kommt. Es gibt keine Aufnahmepflicht seitens eines eingetragenen Vereins. Die gibt es nur bei Monopolvereinen (z.B. Sportvereinen) - und selbst da nicht unter allen Umständen.

Sprich: wird man in einen Verein nicht aufgenommen, kann das unter anderem daran liegen: man erfüllt die Kriterien der Vereinssatzung nicht. Oder man hat die Mitgliedsanmeldung an die falsche Adresse geschickt. Oder an eine tote Adresse. Oder sonst was. Oder es dauert eben seine Zeit. Wobei man sich dann schon fragen lassen muss, warum man dann pissig wird und mault und sich nicht selbst eine handfeste Lösung erarbeitet, um doch noch Mitglied zu werden. Z.B. zum Telefon greift. Für mich liest sich das eher wie jemand, der die Mitgliedschaft nicht wirklich ernst nimmt. Well, kann mich auch täuschen^^.
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Hopfensack » Donnerstag 28. Mai 2015, 19:12

Nabend :) ... Tele gleich mit Steffen und dann ist alles wieder gut :) Wusaaaaaaaa

@ Schoki... Lynn wollte mir nur beistehen :) Glaube nicht, dass er was gegen Leute vom Bau hat :D Arbeite ja selbst dort.

@ Merkur
Ich glaube du kennst nur einen Fall. Vorgestern gabs den "ersten Kontakt "
War gestern etwas aufgebracht und hab es verpeilt dir zu schreiben.

Der Geschäftsführer ist seit längerem schwer erkankt und die DASW bekommt keinen Kontak zu ihm.
Leider war genau dieser für die Anträge zuständig und so steht das ganze System zur Zeit still :(
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Trailandstreet » Donnerstag 28. Mai 2015, 21:46

Ich hab mir das mit der ASW mal durchgesehen. Leider sind die ganzen Veranstaltungen für mich immer etwas weit weg.
Eis sieht es eigentlich in Oberösterreich aus? Da wohn ich ja jetzt.
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Hopfensack » Sonntag 31. Mai 2015, 13:20

So... ich wollte nochmal zusammenfassen, was ich von euch und den Behörden zum Thema Waldameisen mitbekommen habe.
Wenn ich irgendwo falsch liege ....bitte verbessert mein Fachwissen :roll:


Das Nachzüchten und Auswildern von Gynen und Nestern.


Das Ganze ist möglich aber unerwünscht. Warum?

Ich selbst fand nur zwei Argumente für logisch.


A Es gibt genug Waldameisen, es gibt nur zu wenig geeigneten Lebensraum.
Nicht die Beschaffung von Nestern ist ein Problem, sondern die Anzahl der Forstreviere, in denen die Waldameise ungestört überleben kann.

B Die Haftung. Wer haftet für die von privater Hand ausgesetzten Tiere?
Was wenn sich die Ameisen wirklich ausbreiten? In Schrebergärten, Forstbeständen oder gar in private Vorgärten.
Umsiedlungen kosten Geld. Soll die DASW die Verantwortung übernehmen? Oder der Bund?
Auch die meisten Wälder werden bewirtschaftet. Ein Ameisenhügel wird für die meisten ein Hindernis sein.
Im Prinzip müsste der Mensch, der sie augesetzt hat, für die Ameisen haften. Dies ist nicht nachvollziehbar.
Daher sollte es nur Verbänden erlaubt sein, die dies in Absprache mit Bund und Länder planen um sich bei sowas abzusichern.



Die Gesetzeslage

In der Tat antworten Behörden auf die Frage, was man zur legalen Haltung der Waldameise braucht, mit diesen Punkten.

Also benötigt man bei EU-Ländern:

- Nachweiß der Zucht oder
- offizielle Fangerlaubnis oder
- Nachweis einer Naturschutzbehörde des Landes, dass diese Tiere dort nicht geschützt sind.



Nur was sind das genau für Dokumente?


In einem Telefonat erklärte mir ein fitter Beamter der Unteren Landschaftsbehörde Folgendes ....

(Ich habe in ca 15 Städten angerufen bevor ich einen wirklich intelligenten Beamten am Telefon hatte *G* )

In Deutschland ist es nicht möglich zu einer Behörde zu gehen und sich schriftlich geben zu lassen, dass ein Überraschungsei wirklich dein Eigentum ist.
Denn es könnte geklaut sein.
Eine Quittung wird als ein Indiz gewertet, für dich ist es aber kein Beweis (es könnte ein anderes Ü-Ei sein).
Sollte das Ei geklaut sein, ist der Gesetzgeber in der Beweispflicht. Dies ist fast unmöglich, wenn man nicht direkt bei dem Diebstahl erwischt wird.

Der Gesetzgeber braucht eindeutige Beweise, dass das Ei geklaut ist ...Videoaufnahmen Zeugen ect .

Bei den Waldameisen kann dieses Gesetz nicht greifen.
Den Behörden wäre es fast immer unmöglich einen Halter oder Händler von Waldameisen zu beweisen, dass diese aus dem Wald kommen.

Daher wurde das Gesetzt komplett gedreht.

Hier ist nun der Halter / Händler in der Beweispflicht.

Dies aber wirklich hieb - und stichfest zu beweisen, ist fast genauso unmöglich wie andersherum es fast unmöglich ist, den Diebstahl des Ü - Ei's zu beweisen.

Es ist nicht ganz unmöglich ......aber ein einfaches Schriftstück von einen Händler oder ausländischen Züchters wird nicht anerkannt.
Es ist kein eindeutiger Beweis.


Um dies zu beweisen sind extremere Mittel erforderlich.

Das fängt bei einer lückenlosen Überwachung der Waldameise an.

Selbst beim Transport könnten diese vertauscht werden. Alleine für den Transport müsste man die Ameise vom Notar versiegeln lassen ect .

Man müsste die Ameise schon lückenlos Filmen oder mit mehreren Zeugen beobachten.

Sollten auch nur eine Lücke von ein paar Sekunden entstehen, könnte der Gesetzgeber behaupten, die Ameisen wurden vertauscht ect .

Es ist nicht mehr zu beweisen, dass es die selbe Ameise ist, die aus z.B. England zugeschickt wurde.

Aber ....der Halter / bzw Händler ist in der Beweispflicht.

Daher ist das Ganze wirklich so gut wie unmöglich.




- Nachweiß der Zucht oder
- offizielle Fangerlaubnis oder
- Nachweis einer Naturschutzbehörde des Landes, dass diese Tiere dort nicht geschützt sind.

Warum werden diese Punkte dann weitergegeben von Behörden? Sie ergeben ja null Sinn.

Auf diese Frage antwortete der Beamte, dass die Punkte von Behörden und Organisationen, die mit den Behörden zusammenarbeiten, gemacht sind.

In diesen Fällen kann eine Behörde die Beweise anerkennen, da oft Bestätigungen ausgestellt werden, die dann wirklich als Beweis gelten.

Einer Privatperson wird es unmöglich sein an solche Papiere zu kommen.





Grauzonen und ihre Auswirkungen .

Vom Gesetz her ist nur der Besitz und die Entnahme aus der Natur verboten.
Es ist nicht verboten diese Ameisen nachzuzüchten.
Es ist auch nicht verboten nachgezüchtete Ameisen zu verkaufen.

Wir legen es immer wieder so aus, als wenn der Gesetzgeber nichts gegen das Nachzüchten und den Verkauf hat.
Aber das Gesetz tickt anders.

Diese Gesetze gibt es nicht, denn durch das Verbot der Entnahme und dem Besitz, ist der Gesetzgeber abgesichert und alle weiteren Verbote unnötig.

Doch was passiert wenn es UNS doch gelingt, das erste Verbot duch Grauzonen oder Gesetzeslücken zu umgehen??????

Sobald es irgendjemanden in Deutschland auf legalen Weg gelingen, diese Ameisen zu halten, ist es auch gleichzeitig legal diese zu vermehren und zu verkaufen.

Die Gesetze ständen im Paradox zueinander. Jeder Besitzer könnte durch diese Lücke BEWEISEN, dass er die Art halten darf.

Dadurch würde sich der komplette Ameisenschutz auflösen und der Gesetzgeber wäre wieder in der Beweispflicht.

Die Ameisen hätten nur noch den gleichen Schutz wie das herkömliche Ü-Ei.

Ist das so korrekt :?:
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Steffen Kraus » Sonntag 31. Mai 2015, 15:15

Hallo Hopfensack,

Wahnsinn, besser geht nicht, soll doch einer mal sagen Du hast kein Fachwissen ;) .
Genau so ist es schon seit Jahren bei Wirbeltieren und Pflanzen.
Danke und
Gruß Steffen
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon NIPIAN » Sonntag 31. Mai 2015, 15:51

Hoi,

@ Hopfensack: Das erste Gesetz greift auch weiterhin. Gelingt es Formica rufa aus der Ukraine in Deutschland in Haltung zu züchten / zu vermehren, so kann nur die Formica rufa aus der Ukraine weitergegeben werden. Es legalisiert damit nicht die Entfernung von Formica rufa aus der Natur des Gebiets der Bundesrepublik. Die Freisetzung einer gebietsfremden Art in Deutschland, z. B. der Formica rufa aus der Ukraine, ist ebenso nicht straffrei -> BArtSchV wobei hier wieder die Beweislast auf Seiten des Staates liegt. Interessant ist in dem Fall, wie ein genetisches Profil der Artvertreter im Rahmen eines Verfahrens gewertet wird. Denn schließlich muss die Aussage "die hab ich aus der Ukraine" bewiesen oder widerlegt werden.

Ab dem Zeitpunkt kommt dann die intraspezifische Homogenisierung ins Spiel. Denn wenn Rotwangen-Schmuckschildkröten per Handelsschiff aus Nordamerika in unsere einheimischen Gewässer als stabile, sich selbst erhaltende Populationen gelangen, selbstverständlich über den Mittler "Dummer-Halter-der-das-Tier-bei-nicht-mehr-gefallen-freisetzt", gelangen auch fremdländische Ameisen über diesen Mechanismus in das Gehege der Bundesrepublik.

Ich nehme an, dass der Gesetzgeber nicht wirklich daran gedacht hat, dass durch den Handel Tiere im Anschluss bewusst ausgewildert werden. Und das die Zahl so groß werden kann, dass sich Männchen und Weibchen im neuen zu Hause zusammenfinden und... na ja, der Rest sollte klar sein.

Sei es drum. Nicht jede Handlung kann in ein Gesetz gepresst werden. Aber darauf kommt es auch nicht an. Es heißt nicht umsonst so schön "der gesetzliche Rahmen". Ich finde es nett, dass sich Leute mit etwas beschäftigen, das eigentlich schon seit Jahren klar geregelt ist.
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon Hopfensack » Sonntag 31. Mai 2015, 19:53

Sorry aber die Aussage versteh ich nicht ganz.

@ Hopfensack: Das erste Gesetz greift auch weiterhin. Gelingt es Formica rufa aus der Ukraine in Deutschland in Haltung zu züchten / zu vermehren, so kann nur die Formica rufa aus der Ukraine weitergegeben werden.


Natürlich wäre die Waldameise weiter geschützt. Aber wie wollen Behörden in dem Punkt wirklich nachhalten, woher die Ameise kommt?
Ist ein "genetisches Profil" in der Lage zu verraten, ob die Ameise aus Deutschland oder der Ukraine kommt?

Und ist es das auch bei Puppen oder bei Larven?
In der Praxis wird es, denke ich, nicht zu solchen Untersuchungen kommen, da sie doch sehr kostenintensiv sind, oder?

Zur Zeit wissen die Behörden bei jeder Ameise, die angeboten wird, dass es eine illegale Aktion ist und können eingreifen.
Gibt es ukrainische Waldameisen im deutschen Handel .....wird das nicht mehr der Fall sein :(

Ein Schutz ist dann kaum mehr möglich . :?:
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Re: Diskussion: Naturschutz / geschützte Waldameisen halten

Beitragvon NIPIAN » Sonntag 31. Mai 2015, 21:12

Hoi,

die Molekulargenetik ist ein gigantisch weitläufiges Fach. Aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass, um innerartliche Unterschiede festzustellen, Mikrosatelliten in der DNA als Marker herhalten können. Das Problem an Gynen ist, dass diese Spermien von mehreren Männchen in sich tragen - und der Zufall verteilt diese an die Nachkommen weiter. Mikrosatelliten sind unter anderem hier genutzt worden: The relationship between multiple mating by queens, within-colony genetic variability and fitness in the ant Lasius niger - E. J. Fjerdingstad, P. J. Gertsch and L. Keller - Journal of Evolutionary Biology Volume 16, Issue 5, pages 844–853, September 2003
Man beachte das Erscheinungsjahr, inzwischen hat sich viel getan.

Nehmen wir an, es findet sich tatsächlich Formica s. str. im Handel. Der Verkäufer kann daraufhin angesprochen werden, stehen in diesem Land schließlich unter Schutz. Nun liegt die Beweislast in diesem Fall beim Verkäufer und die Aussage "kommt aus der Ukraine" muss selbstverständlich spezifiziert werden mit "Woher genau". Im Anschluss daran erfolgt ein genetischer Abgleich mit dort vorkommenden Völkern. Da die Ukraine und Deutschland von der Luftlinie her durch mehr als 1000 km Geographie getrennt sind, wage ich einen raschen Genaustausch stark zu bezweifeln - sprich: es wird Unterschiede geben, die im Rahmen einer Falschaussage für Unstimmigkeit sorgen dürften.
Die Sache mit dem Genaustausch haben wir schon behandelt, z.B. im Rahmen der unerwünschten intraspezifischen Homogenisierung, wenn gebietfremde Artvertreter in den natürlich vorkommenden Genpool verbracht werden - denn die natürlich vorkommenden, lokalen Artvertreter haben sich an die herrschenden Bedingungen auch genetisch angepasst - mindestens im Rahmen von Epigenetik, wenn nicht sogar durch bestimmte Mutationen, die einen für dieses Habitat entscheidenden Vorteil bringen - und der durch die Durchmischung mit gebietsfremden Artvertretern vielleicht dahingerafft wird. *g* ist echt toll, wie oft man über das Ding stolpert.

Die Kosten... ja, die sind schlecht abzuwägen, da möglicherweise erst die Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Bereits vorhandene Testkits bei z.B. Katzen und Hunden fangen irgendwo bei 50€ an und bewegen sich dann den 3-stelligen Bereich annähernd beliebig rauf und runter. Aber das sind für Privatbesitzer ausgelegte Preise. Unser Fall dürfte deutlich teurer werden. Wann allerdings die Kosten von der Staatskasse getragen werden, weiß ich nicht. Oder ob solche Kosten auf den Verkäufer im Fall des Falles abgewälzt werden.
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