NIPIAN hat geschrieben:Hoi,
was den Nürnberger Reichswald anbelangt: in welchem Gebiet sind die Ansiedlungsversuche vorgenommen worden? Gibt es Publikationen dazu?
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An dieser Stelle: die BArtSchV regelt eigentlich im Bereich Formica s. str. bereits alles. Deshalb ist das Wissen um die Gründung nicht problematisch, die Durchführung hingegen außerhalb eines Forschungsauftrages dann doch ein wenig.
Hallo NIPIAN,
Die Ansiedlungen von
Formica polyctena und – damals zunächst unerkannt – polygyner
F. rufa erfolgten in einem Waldgebiet bei Leinburg.
Gößwald hat außergewöhnlich viel publiziert, so dass es schwer fällt, das jetzt zu finden. Ich besitze längst nicht alle seine Arbeiten. Sehr wahrscheinlich ist die Geschichte in einem der beiden Bände seines „Alterswerkes“ enthalten: Die Waldameise Band 1: Biologische Grundlagen, Ökologie und Verhalten, Wiesbaden 1989, ISBN 3-89104-475-5 und Band 2: Die Waldameise im Ökosystem Wald, ihr Nutzen und ihre Hege, Wiesbaden 1990, ISBN 3-89104-476-3. Aber das sind umfangreiche Bücher (zus. 1170 Seiten!), die mir seinerzeit einfach zu teuer waren.
Jetzt gibt es, recht günstig, eine zusammenfassende, gekürzte Ausgabe, die 2011 (nach seinem Tode 1996) erschien, 652 Seiten, und leider wenig überzeugend. Besprechung:
http://www.ameisenschutzwarte.de/forum/ ... =27&t=1597 Wenn es wirklich wichtig ist, wäre eine Suche im Dokumentationszentrum in Nabburg am aussichtsreichsten:
http://ameisenschutzwarte.de/frame.php?section=doku
Zur Privathaltung von Waldameisen:Da es in diesem Thread auch um die private Haltung von Waldameisen geht, möchte ich auf einen neuen Eintrag im eusozial hinweisen:
http://eusozial.de/viewtopic.php?f=26&t=3406 Wie weit die dort zitierte Auskunft vom BfN vollständig ist, kann ich nicht beurteilen.
Sinn des bestehenden „
Besitz- und Vermarktungsverbotes" ist es unter anderem zu unterbinden, dass nach einer (angeblich) legalen Einfuhr von Waldameisen keine Kontrolle mehr möglich wäre, ob im Handel erworbene Tiere tatsächlich importiert wurden, oder ob nicht dann doch in Deutschland widerrechtlich gesammelte Tiere zusätzlich verkauft würden.
Ich plädiere hier zum wiederholten Male dafür, dass man Gesetzestexte mit Blick auf das gewünschte Ziel, hier Natur- und Artenschutz, interpretieren sollte. Wortklauberei und akribische Suche nach Möglichkeiten, das Gesetz dennoch zu unterlaufen, halte ich für eine grundfalsche Einstellung gegenüber unserer Gesetzgebung ganz allgemein. - Meine Meinung.
MfG,
Merkur